Garantiebedingungen
Fatboy Bikes Europe GmbH
Stand: 10-08-2026
Beim Kauf eines Fatboy E-Bikes haben Sie zwei voneinander unabhängige Ansprüche: die gesetzliche Mängelhaftung und zusätzlich unsere freiwillige Herstellergarantie. Die Garantie kommt zu Ihren gesetzlichen Rechten hinzu, sie ersetzt sie nicht.
1. Ihre gesetzlichen Rechte (Mängelhaftung)
(1) Als Verbraucher haben Sie gegenüber dem Verkäufer gesetzliche Rechte, wenn die Ware mangelhaft ist. Diese Rechte bestehen unentgeltlich und können nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung.
(3) Ist die Ware mangelhaft, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unmöglich oder unverhältnismäßig ist oder wir sie verweigern, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben können Schadensersatzansprüche bestehen.
(4) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Ablieferung ein Mangel, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Ablieferung mangelhaft war. Innerhalb dieses Zeitraums müssen nicht Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
(5) Im Rahmen der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
2. Freiwillige Herstellergarantie
(1) Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten gewähren wir eine freiwillige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler.
(2) Garantiegeberin ist die Fatboy Bikes Europe GmbH, Hermann-Köhl-Straße 19, 89160 Dornstadt, Deutschland, E-Mail hello@fatboybikes.com.
(3) Räumlicher Geltungsbereich: Die Garantie gilt in den Ländern, in die wir liefern und die auf unserer Versandseite aufgeführt sind.
(4) Die Garantie beträgt zwei Jahre ab Lieferung und umfasst Rahmen, Akku, Motor und elektrische Bauteile sowie die übrigen Komponenten. Eine Begrenzung der Laufleistung besteht nicht.
(5) Im Garantiefall reparieren wir das Produkt oder tauschen die betroffenen Teile kostenlos aus. Die Wahl zwischen Reparatur und Austausch treffen wir nach billigem Ermessen. Die Kosten für den Versand im Rahmen der Garantieabwicklung übernehmen wir.
(6) Für ausgetauschte Teile beginnt die Garantiefrist neu und beträgt ab dem Austausch erneut zwei Jahre. Für das übrige E-Bike läuft die ursprüngliche Garantiefrist unverändert weiter.
(7) Die Garantie ist übertragbar. Bei einem Verkauf des E-Bikes geht sie auf den neuen Eigentümer über, sofern dieser den ursprünglichen Kaufnachweis vorlegen kann. Die Garantiefrist läuft dabei unverändert weiter und beginnt nicht neu.
(8) Diese Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte nach Ziffer 1 nicht ein. Diese bestehen unabhängig von der Garantie und unentgeltlich neben ihr.
3. Was die Garantie abdeckt
Die Garantie deckt Mängel ab, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind und die bereits bei Lieferung vorlagen oder innerhalb der Garantiezeit auftreten.
4. Was die Garantie nicht abdeckt
Nicht als Material- oder Verarbeitungsfehler gelten:
- normale Abnutzung
- Schäden durch eine nicht gemäß Anleitung durchgeführte Montage
- Schäden durch Unfall, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung oder Fahrlässigkeit
- gewerbliche Nutzung, einschließlich Vermietung, Sharing und Flottenbetrieb, sofern nichts anderes vereinbart ist
- nicht autorisierte Änderungen an Rahmen, Motor, Akku oder elektrischem System
- Rost und Korrosion infolge unsachgemäßer Lagerung oder Wartung
Typische Verschleißteile sind insbesondere Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Kette, Griffe, Gabelsimmerringe, Sattel sowie Flüssigkeiten und Schmierstoffe. Auch Reifenpannen sind normale Abnutzung.
Die natürliche Abnahme der Akkukapazität durch Ladezyklen und Alterung ist ebenfalls Verschleiß und kein Mangel.
5. Wasserbeständigkeit
Ihr E-Bike ist bei normalem Regen und Nässe wasserabweisend, aber nicht wasserdicht. Schäden durch Untertauchen, Hochdruckreiniger oder extreme Wassereinwirkung sind nicht abgedeckt.
6. Montage und Einstellungen
(1) Nach der Lieferung können kleinere Einstellungen erforderlich sein, etwa an Bremsen oder Schaltung. Anleitungen stellen wir online bereit.
(2) Kosten, die Ihnen durch die Beauftragung einer externen Werkstatt für Montage oder Einstellungen entstehen, sind von der freiwilligen Garantie nicht umfasst. Ihre gesetzlichen Rechte nach Ziffer 1 bleiben davon unberührt. Handelt es sich um einen Mangel, tragen wir die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung.
7. Optische Beeinträchtigungen
Geringfügige optische Abweichungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, sind vom Garantieumfang nicht erfasst. Bei kleineren Lackthemen stellen wir Ihnen auf Wunsch Ausbesserungslack zur Verfügung.
Sichtbare Transportschäden melden Sie uns bitte zeitnah unter hello@fatboybikes.com. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben bestehen, auch wenn Sie den Schaden nicht sofort melden.
8. Veränderungen am E-Bike
(1) Nicht autorisierte Veränderungen führen zum Verlust der Garantie, soweit sie den Mangel verursacht oder dazu beigetragen haben. Dazu zählen insbesondere:
- das Nachrüsten eines Gasgriffs oder einer anderen Fahrhilfe, die ohne Treten über 6 km/h hinaus antreibt
- Eingriffe in das elektrische System
- Austausch oder Veränderung von Controller oder Akku
- Deaktivieren von Sicherheitsfunktionen
- Durchtrennen oder Verändern von Kabeln
- Software- oder Firmwareänderungen, die Unterstützung oder Geschwindigkeit erhöhen, oft als Tuning oder Entdrosseln bezeichnet
(2) Über den Garantieverlust hinaus gilt: Wird die Tretunterstützung über 25 km/h oder die Nenndauerleistung über 250 Watt hinaus erhöht, ist das Fahrzeug rechtlich kein Fahrrad mehr. Es besteht dann Versicherungs-, Zulassungs- und Führerscheinpflicht, und die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist ohne diese unzulässig.
(3) Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt, soweit die Veränderung für den Mangel nicht ursächlich war.
9. Garantieansprüche geltend machen
(1) Haben Sie direkt in unserem Online-Shop gekauft, wenden Sie sich bitte an uns unter hello@fatboybikes.com. Haben Sie bei einem unserer Händler gekauft, wenden Sie sich bitte zuerst an das jeweilige Geschäft.
(2) Bitte halten Sie den Kaufbeleg und die Rahmennummer bereit. Wir bitten Sie gegebenenfalls um Fotos oder Videos, um einige Schritte zur Fehlereingrenzung durchzuführen oder ein defektes Teil zur Prüfung einzusenden.
(3) Wir prüfen, ob der Mangel unter die Garantie fällt, und melden uns innerhalb von zehn Werktagen bei Ihnen.
(4) Lässt sich die Ursache nicht eindeutig feststellen, entscheiden wir nach billigem Ermessen und im Einklang mit dem geltenden Verbraucherrecht.
(5) Eine Registrierung Ihres E-Bikes ist für Garantieansprüche nicht erforderlich, erleichtert uns die Bearbeitung aber erheblich. Sie finden das Formular unter Registriere dein E-Bike.















